Medienausleihe
DV-Ausleih- und Verbuchungssystem der Stadtbücherei Gronau
- Die Medien werden nur unter Vorlage eines gültigen Leserausweises an
die Ausweisinhaber ausgegeben.
Dieser hat zu jeder Medienausleihe seinen Leserausweis mitzubringen und diesen
unaufgefordert dem Büchereipersonal vorzulegen.
- Die Medienausleihe ist in der Regel kostenfrei; nur für die Ausleihe
der CDs und Tonbandkassetten wird eine Ausleihgebühr entsprechend der
Gebührenordnung erhoben.
- Sowohl bei der Medienrückgabe als auch der Medienausleihe erhält
der Leser einen DV-Beleg (ausgedruckt über einen Bon-Drucker), auf dem
die Anzahl und Art der von ihm entliehenen bzw. zurückgegebenen Medien
und die Fristdaten für die Medienrückgabe aufgeführt sind.
Dieser DV-Beleg ist vom Leser sorgfältig aufzubewahren, da er in Zweifelsfällen
als Nachweis dienen kann über die von ihm entliehenen bzw. zurückgegebenen
Medien.
- Die Leitung der Haupt- und Zweigstelle kann in besonderen Fällen die
Medienausleihe beschränken sowie die reguläre Ausleihfrist zeitlich
begrenzen; dies gilt insbesondere für wertvolle und seltene Bücher
aus dem Präsenzbuchbestand, für besondere Zeitschriften, Zeitungen
und Loseblattsammlungen.
Leihfristen
- Die reguläre Ausleihfrist beträgt für Bücher und Zeitschriften
3 Wochen, für Tonträger jedoch nur 2 Wochen; Medien aus dem Präsenzbestand
können auf Anfrage für maximal 1 Woche entliehen werden.
- Die Medien sind in der Regel bis zum Ablauf der Ausleihfrist und grundsätzlich
während der Öffnungsstunden in derjenigen städtischen Bücherei
abzugeben, aus der sie entliehen worden sind.
- Die Ausleihfrist von Büchern und Zeitschriften kann bis zu dreimal
um den regulären Ausleihzeitraum verlängert werden, sofern die Medien
nicht vorbestellt sind; die von Tonträgern dagegen kann nur um ein weiteres
Mal verlängert werden.
- Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig.
Fernleihe
Bücher und Zeitschriftenaufsätze, die nicht im Medienbestand der
Stadtbücherei Gronau sowie der Zweigstelle vorhanden sind, können
gegen eine Gebühr im auswärtigen Leihverkehr der Bibliotheken bestellt
werden, sofern bei der Medienbestellung die besonderen Bestimmungen der Leihverkehrsordnung
berücksichtigt werden.